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Die gesetzliche Krankenversicherung

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Die gesetzliche Krankenversicherung

Mit der gesetzlichen Krankenversicherung betreibt man Altersvorsorge, denn der Löwenanteil der Leistungen wird in der Regel im Alter abgerufen, während man jung und gesund vor allem Einzahler ist, und die Leistungen der Alten bezahlt. Der größte Vorteil der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber den privaten "Alternativen" ist die mit dieser Umlagefinanzierung verbundene Unabhängigkeit der Beiträge von Krankheit und Alter. Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung arbeiten nach dem gleichen Prinzip! Wie bei der Rentenversicherung werden die aktuellen Leistungen der gesetzlichen Kassen aus den laufenden Beitragseinnahmen gedeckt und wie bei der Rentenversicherung ist man in jungen gesunden Jahren Einzahler, im Alter dagegen Leitungsempfänger. Die Altersvorsorge durch Umlagefinanzierung bzw. die Unabhängigkeit der Beiträge von Alter und Krankheit kann man nicht hoch genug einschätzen: Nur dadurch hat man eine Krankenversicherung, die diesen Namen auch verdient. Die Höhe der Beiträge ist hier nicht, wie bei einer Auto- oder privaten Krankenversicherung, von der Zahl der Schadensfälle abhängig, sondern die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nur nach dem Einkommen des Versicherten. Das soll auch so sein, denn auf das eigene Schicksal hat der Einzelne nur sehr begrenzt Einfluß, und in der Regel steigt die Zahl der Schadenfälle im Alter rasant an. Wer dagegen glaubt, sein persönliches Alters- und Krankheitsrisiko selbst tragen zu können, für den ist die private Krankenversicherung genau das Richtige.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung trägt der Einzelne in der privaten Krankenversicherung sein persönliches Alters- und Krankheitsrisiko in einem hohen Maße selbst. Das führt für gesunde junge Mitarbeiter und deren Arbeitgeber zu sehr niedrigen Beiträgen. Gleichzeitig ist der Arbeitgeber von den steigenden Kosten im Alter abgekoppelt, denn nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben trägt der Versicherte seine Beiträge alleine. Für den Arbeitgeber eine feine Sache, für den Versicherten jedoch höchst ungünstig, denn dieser zahlt im Alter den Preis besonders niedriger Beiträge alleine! Mir der privaten Krankenversicherung wird keine den gesetzlichen Kassen vergleichbare Altersvorsorge betrieben und es wird auf die entsprechenden Beiträge des Arbeitgebers verzichtet! Alt und krank steigen die Beiträge der privaten Krankenversicherungen drastisch, denn es handelt sich nicht um eine den gesetzlichen Krankenkassen vergleichbare Altersvorsorge und Solidargemeinschaft. Wer dann seine Beiträge nicht mehr bezahlen kann, für den bleibt das zweifelhafte Vergnügen, in den Basistarif zu wechseln. Es sei insbesondere für junge und gesunde Menschen hervorgehoben, daß ca. jeder zweite Arbeitnehmer krankheitsbedingt vor Erreichen des Rentenalters aus dem Arbeitsleben ausscheidet, und daß Krankheit ein gesetzlich legitimer Kündigungsgrund ist.

Im Rentenalter übernehmen die Rentenkassen für in den gesetzlichen Krankenkassen pflichtversicherte Mitglieder die Hälfte des Beitrages, die andere Hälfte zahlt der Rentner von seiner Rente selbst. Privat krankenversicherte Rentner tragen ihren Beitrag grundsätzlich alleine. Auf Antrag kann ein Zuschuß durch die Rentenversicherung gewährt werden.

Geradezu abartig ist die Möglichkeit, daß private Krankenversicherungen damit werben können, daß privat krankenversicherte Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit haben, bis zum 55-zigsten Lebensjahr zurück in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln. Müssen sie aber nicht, denn es gibt genug sogenannte "Verbraucherschützer" etc., die diesen Part gerne übernehmen. Wer in die gesetzliche Krankenversicherung des Ehepartners wechselt, braucht sich um Altersgrenzen überhaupt nicht scheren. So gibt es zur Zeit ca. 9 Mio. Besserverdiener (der Mindestverdienst 2013 für den Eintritt in die private Krankenversicherung betrug 50.850.- Euro brutto pro Jahr), die sich aus der Altersvorsorge bezüglich Krankheit abgeseilt haben und ca. 17 Mio. in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversicherte, die mit ihren Beiträgen die Rückkehrer der privaten Kassen im Alter wieder auffangen. Wer bis kurz vor dem 55-zigsten Lebensjahr privat versichert war, hat ca. 35 Jahre lang keine nennenswerte Altersvorsorge bezüglich Krankheit betrieben, auf einen entsprechenden Arbeitgeberanteil verzichtet und selbst von sehr niedrigen Beiträgen profitiert. Diese Möglichkeit ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die jahrzehntelang gesetzlich pflichtversichert waren und brav mit relativ hohen Beiträgen Altersvorsorge betreiben mußten, da sie für eine Mitgliedschaft in einer PKV zu wenig verdienten. Die zu arm waren, um am sogenannten "Wettbewerb" der Kassen teilzunehmen. Warum sollen privat versicherte Besserverdiener, die so gut wie nichts für ihre Altersvorsorge bezüglich Krankheit getan haben, im Alter von den langjährigen Beiträgen all derer profitieren, deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze von über 50.850.- Euro brutto im Jahr (2013) liegt? Müssen Besserverdiener durch gesetzlich pflichtversicherte Wenigerverdiener, die aufgrund ihres schmalen Gehaltes nicht tricksen können, gefördert werden? Diese Profiteure sind ein Grund dafür, daß die gesetzlichen Krankenversicherungen so teuer sind, und von der gesetzlichen Rente immer weniger übrig bleibt! Ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zurück in eine gesetzliche darf nur dann möglich sein, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber die eingesparten Beiträge nachzahlen und die sogenannte Altersrücklage von der PKV mitgenommen wird.

Die unselige Koalition aus der systemrelevanten Parteien und Finanzkonzerne unterminiert Schritt für Schritt die sozialen Sicherungssysteme, um den Abschluß privater Alters-, Kranken- und Pflegeversicherungen zu fördern. Bei der privaten Krankenversicherung können die Versicherungskonzerne die unter 55-jährigen Besserverdiener als Filetstücke selektieren, während die Alten dann von der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten aufgefangen werden müssen. Mit der gesetzlichen Krankenversicherung wird besonders cleveren Zeitgenossen die Möglichkeit eröffnet, sich in jungen Jahren aus der Altersvorsorge bezüglich Krankheit zu verabschieden. Wie paßt das eigentlich zu der Propaganda, die für Notwendigkeit betrieblicher oder privater Altersvorsorge betrieben wird? Am Beispiel der sogenannten "betrieblichen" Altersvorsorge durch eine Direktversicherung mittels Entgeldumwandlung wird gezeigt, daß es in diesem Bereich teilweise noch abartiger zugeht.

Motivation für die Einführung der privaten Krankenversicherungen war angeblich, daß das Gesundheitssystem für alle ab 50.850.- Euro brutto im Jahr (2013) durch mehr Wettbewerb leistungsfähiger und gleichzeitig kostengünstiger und effektiver wird. In dieser Hinsicht ist die Einführung der privaten Krankenversicherungen jedoch ein totaler Mißerfolg. Wäre die Motivation, auf Kosten der Arbeitnehmer Ärzten noch bessere Verdienstmöglichkeiten zu schaffen, Arbeitgeber einseitig zu entlasten und Versicherungskonzernen ein neues Geschäftsfeld zu eröffnen, könnte man die Einführung der privaten Krankenversicherungen dagegen als vollen Erfolg bezeichnen. Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, daß eine private Krankenversicherung günstiger als eine gesetzliche Versicherung sein kann, wenn Ärzte bei Privatpatienten nach höheren Gebührensätzen abrechnen? Die bevorzugte Behandlung von Privatpatienten erfolgt doch nur, weil der Arzt dabei mehr verdient!

Oh wie schön wäre doch Wettbewerb

Einen echten Wettbewerb zugunsten des Versicherten gäbe es, wenn auch die privaten Krankenversicherungen die Beiträge nicht von Alter und Krankheit abhängig machen dürften. Wenn Wettbewerb nicht erst ab 50.850.- Euro brutto im Jahr (2013) offensteht. Dann könnte die private Krankenversicherung auch allen offen stehen, ohne die Ungleichbehandlung zugunsten von Besserverdienern. Aber stattdessen wurde ein Zweiklassensystem eingeführt. Zudem steht es in merkwürdigem Gegensatz zu der permanenten Propaganda für mehr Altersvorsorge, daß man sich bezüglich Krankheit davon abseilen kann, und das auch noch auf Kosten der gesetzlich Pflichtversicherten.

Stand: 24.01.13